Wenn eine Ehe zerbricht, stehen die Beteiligten oft vor einer emotionalen und rechtlichen Mammutaufgabe. Besonders kompliziert wird es, wenn das Paar eine gemeinsame Immobilie besitzt. Die Frage „Was passiert mit unserem Haus oder unserer Wohnung?“ ist dabei nicht nur finanziell, sondern auch emotional eine der schwierigsten.
Der folgende Leitfaden verschafft Ihnen den notwendigen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen, die vier gängigen Aufteilungsoptionen und die unverzichtbare Rolle der Wertermittlung.
Im Mittelpunkt steht zunächst ein objektiver Blick auf die aktuelle Lage. Prüfen Sie:
Für Ehepaare gilt in der Regel der Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Somit gehören Gewinne, die während der Ehe erzielt wurden, beiden Partnern gemeinsam. Die Immobilie zählt hierbei häufig zu den bedeutendsten Posten bei der Berechnung des Zugewinns.
Zur sachgerechten Bewertung empfiehlt sich eine Wertermittlung durch eine unabhängige Fachkraft. Dabei wird der aktuelle Marktwert der Immobilie unter Abzug eventuell noch offener Kredite festgestellt. Diese Wertermittlung ist entscheidend für die faire Aufteilung des Vermögens und bietet beiden Seiten eine klare Orientierung.
In der Praxis gibt es mehrere Möglichkeiten, eine gemeinsame Immobilie aufzuteilen:
Der gemeinsame Verkauf ist die häufigste Lösung. Der erzielte Verkaufspreis wird gemäß den Eigentumsanteilen oder vorhandener vertraglicher Regelungen zwischen den Parteien aufgeteilt.
Eine Partei übernimmt die Immobilie und zahlt die andere aus. Für diesen Schritt ist neben ausreichender finanzieller Tragfähigkeit die Zustimmung der Bank und in der Folge meist ein Notartermin erforderlich.
Manchmal verbleibt die Immobilie im gemeinsamen Besitz, insbesondere dann, wenn minderjährige Kinder im Haushalt leben. In solchen Fällen bleibt ein Ex-Partner in der Immobilie wohnen, während beide sich weiterhin an den Kosten beteiligen.
Diese Option bietet sich an, wenn beispielsweise Kinder in der gewohnten Umgebung bleiben sollen oder wenn die aktuellen Marktbedingungen für einen Verkauf ungünstig sind. Die Ex-Partner bleiben gemeinsam Eigentümer und teilen sich die Mieterträge und die Kosten. Dies setzt allerdings eine hohe Kooperationsbereitschaft voraus.
Ist die Immobilie noch nicht abbezahlt, haften in der Regel alle im Kreditvertrag stehenden Personen gesamtschuldnerisch. Eine Scheidung hat darauf zunächst keine unmittelbare Auswirkung. Veränderungen, wie beispielsweise die Entlassung einer Partei aus dem Vertrag, bedürfen der Zustimmung der Bank und setzen ausreichende Bonität der verbleibenden Partei voraus.
Die emotionale Belastung nach einer Trennung ist oft erheblich. Dennoch empfiehlt sich ein klar strukturierter und professioneller Umgang mit dem Thema Immobilie. Die fachkundige Betreuung durch die DAILY Immobilien GmbH bietet Ihnen dabei eine wertvolle Orientierung und begleitet Sie sicher durch alle Phasen dieses Prozesses. Kontaktieren Sie uns gerne für eine persönliche Beratung.
Rufen Sie uns an. Wir freuen uns auf ein persönliches Gespräch.
0 30 - 80 94 27 11
DAILY Immobilien GmbH
Hardenbergstraße 8
10623 Berlin
Telefon 0 30 - 80 94 27 11 Fax 0 30 - 88 62 41 46 E-Mail info@daily-immo.de; makler@daily-immo.de