Scheidung: Was passiert mit dem gemeinsamen Zuhause?

Wenn eine Ehe zerbricht, stehen die Beteiligten oft vor einer emotionalen und rechtlichen Mammutaufgabe. Besonders kompliziert wird es, wenn das Paar eine gemeinsame Immobilie besitzt. Die Frage „Was passiert mit unserem Haus oder unserer Wohnung?“ ist dabei nicht nur finanziell, sondern auch emotional eine der schwierigsten. 

Der folgende Leitfaden verschafft Ihnen den notwendigen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen, die vier gängigen Aufteilungsoptionen und die unverzichtbare Rolle der Wertermittlung.

Ihr erster Schritt: Überblick verschaffen

Im Mittelpunkt steht zunächst ein objektiver Blick auf die aktuelle Lage. Prüfen Sie:

  • Wer ist als Eigentümer im Grundbuch eingetragen?
  • Gibt es laufende Finanzierungen oder Kreditverträge?
  • Wurde die Immobilie während der Ehe angeschafft oder war sie bereits vorher vorhanden?

Rechtlicher Rahmen: Zugewinngemeinschaft und Vermögensaufteilung

Für Ehepaare gilt in der Regel der Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Somit gehören Gewinne, die während der Ehe erzielt wurden, beiden Partnern gemeinsam. Die Immobilie zählt hierbei häufig zu den bedeutendsten Posten bei der Berechnung des Zugewinns.

Zur sachgerechten Bewertung empfiehlt sich eine Wertermittlung durch eine unabhängige Fachkraft. Dabei wird der aktuelle Marktwert der Immobilie unter Abzug eventuell noch offener Kredite festgestellt. Diese Wertermittlung ist entscheidend für die faire Aufteilung des Vermögens und bietet beiden Seiten eine klare Orientierung.

Möglichkeiten der weiteren Nutzung

In der Praxis gibt es mehrere Möglichkeiten, eine gemeinsame Immobilie aufzuteilen:

  • Verkauf der Immobilie 

Der gemeinsame Verkauf ist die häufigste Lösung. Der erzielte Verkaufspreis wird gemäß den Eigentumsanteilen oder vorhandener vertraglicher Regelungen zwischen den Parteien aufgeteilt. 

  • Übernahme durch eine Partei 

Eine Partei übernimmt die Immobilie und zahlt die andere aus. Für diesen Schritt ist neben ausreichender finanzieller Tragfähigkeit die Zustimmung der Bank und in der Folge meist ein Notartermin erforderlich.

  • Fortführung als gemeinsames Eigentum 

Manchmal verbleibt die Immobilie im gemeinsamen Besitz, insbesondere dann, wenn minderjährige Kinder im Haushalt leben. In solchen Fällen bleibt ein Ex-Partner in der Immobilie wohnen, während beide sich weiterhin an den Kosten beteiligen. 

  • Vermietung und Aufteilung der Mieteinnahmen

Diese Option bietet sich an, wenn beispielsweise Kinder in der gewohnten Umgebung bleiben sollen oder wenn die aktuellen Marktbedingungen für einen Verkauf ungünstig sind. Die Ex-Partner bleiben gemeinsam Eigentümer und teilen sich die Mieterträge und die Kosten. Dies setzt allerdings eine hohe Kooperationsbereitschaft voraus.

Bestehende Kredite: Klärungsbedarf mit der Bank

Ist die Immobilie noch nicht abbezahlt, haften in der Regel alle im Kreditvertrag stehenden Personen gesamtschuldnerisch. Eine Scheidung hat darauf zunächst keine unmittelbare Auswirkung. Veränderungen, wie beispielsweise die Entlassung einer Partei aus dem Vertrag, bedürfen der Zustimmung der Bank und setzen ausreichende Bonität der verbleibenden Partei voraus.

Worauf sollten Sie besonders achten?

  • Führen Sie offene und sachliche Gespräche, denn eine einvernehmliche Lösung erleichtert den gesamten Prozess.
  • Ziehen Sie frühzeitig qualifizierte Unterstützung hinzu, etwa in Form einer professionellen Wertermittlung und unabhängigen Beratung durch ein erfahrenes Maklerunternehmen.  
  • Halten Sie Absprachen stets schriftlich fest, um spätere Missverständnisse zu vermeiden.
  • Lassen Sie sich steuerlich beraten. In Einzelfällen kann der Verkauf nach erfolgter Scheidung steuerpflichtig sein. Eine individuelle Prüfung durch Fachleute gibt Ihnen Sicherheit.

Eine frühzeitige Beratung ist entscheidend

Die emotionale Belastung nach einer Trennung ist oft erheblich. Dennoch empfiehlt sich ein klar strukturierter und professioneller Umgang mit dem Thema Immobilie. Die fachkundige Betreuung durch die DAILY Immobilien GmbH bietet Ihnen dabei eine wertvolle Orientierung und begleitet Sie sicher durch alle Phasen dieses Prozesses. Kontaktieren Sie uns gerne für eine persönliche Beratung.

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